Landesleistungsstützpunkte
Landesleistungsstützpunkte (LSTP) sind vom LSB Sachsen-Anhalt anerkannte Sportvereine, die die Voraussetzungen erfüllen, um talentierte Kinder und Jugendliche im Grundlagentraining auf eine leistungssportliche Karriere in einer Sportart vorzubereiten.
Spezifische Aufgaben/Merkmale
- Sicherung eines leistungssportorientierten Grundlagentrainings unter der Richtlinienkompetenz des LFV für leistungssportlichtalentierte Kinder und Jugendliche im Territorium
- Vorbereitung von Sportlerinnen und Sportlern auf ein weiterführendes Training im Landesleistungszentrum, verbunden mit dem Besuch einer Eliteschule des Sports des Landes Sachsen-Anhalt
- Durchführung eines weiterführenden Trainings im Aufbau- und Anschlussbereich ist Landesfachverbänden ohne LLZ möglich
- Vereinsbetreuung der Sportlerinnen und Sportler durch sportartspezifisch lizenzierte Trainerinnen und Trainer
Bedingungen/Voraussetzungen
- Einhaltung der Richtlinienkompetenz sowie der Satzungen und Ordnungen des Landesfachverbandes
- Sicherung von geeigneten Trainingsstätten im notwendigen zeitlichen Umfang (Anerkennung des LSTP durch Kommune erforderlich
Anerkennungskriterien
Für Sportarten, die die Einschulungsvoraussetzungen für die EdS in Sachsen-Anhalt erfüllen:
- Mindestens eine Einschulung in den zurückliegenden zwei Jahren an eine der Eliteschulen des Sports (EdS) in Sachsen-Anhalt
- Nachweisbare Kaderentwicklung innerhalb der letzten zwei Jahre
- Befürwortung des LFV
für weitere olympische Sportarten, die in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens eine Einschulung an eine EdS außerhalb Sachsen-Anhalts delegiert haben (Voraussetzung Kooperationsvertrag zwischen LFV und jeweiligem Bundesland)für den BSSA gilt:
- eine Medaille bei Deutschen Meisterschaften für Quereinsteiger in allen Altersbereichen in den zurückliegenden zwei Jahren
für alle anderen Sportarten gilt:
- mindestens eine Medaille in den zurückliegenden zwei Jahren bei Deutschen Jugendmeisterschaften (jede Sportart legt einmalig den Jugendbereich von maximal 6 Lebensjahren fest)
- Nachweis sportartspezifischer lizenzierter Trainerinnen und Trainer








