Landesleistungsstützpunkte

Landesleistungsstützpunkte (LSTP) sind vom LSB Sachsen-Anhalt anerkannte Sportvereine, die die Voraussetzungen erfüllen, um talentierte Kinder und Jugendliche im Grundlagentraining auf eine leistungssportliche Karriere in einer Sportart vorzubereiten. 

Spezifische Aufgaben/Merkmale

  • Sicherung eines leistungssportorientierten Grundlagentrainings unter der Richtlinienkompetenz des LFV für leistungssportlichtalentierte Kinder und Jugendliche im Territorium
  • Vorbereitung von Sportlerinnen und Sportlern auf ein weiterführendes Training im Landesleistungszentrum, verbunden mit dem Besuch einer Eliteschule des Sports des Landes Sachsen-Anhalt
  • Durchführung eines weiterführenden Trainings im Aufbau- und Anschlussbereich ist Landesfachverbänden ohne LLZ möglich
  • Vereinsbetreuung der Sportlerinnen und Sportler durch sportartspezifisch lizenzierte Trainerinnen und Trainer


Bedingungen/Voraussetzungen

  • Einhaltung der Richtlinienkompetenz sowie der Satzungen und Ordnungen des Landesfachverbandes
  • Sicherung von geeigneten Trainingsstätten im notwendigen zeitlichen Umfang (Anerkennung des LSTP durch Kommune erforderlich


Anerkennungskriterien

Für Sportarten, die die Einschulungsvoraussetzungen für die EdS in Sachsen-Anhalt erfüllen:

  • Mindestens eine Einschulung in den zurückliegenden zwei Jahren an eine der Eliteschulen des Sports (EdS) in Sachsen-Anhalt
  • Nachweisbare Kaderentwicklung innerhalb der letzten zwei Jahre
  • Befürwortung des LFV


für weitere olympische Sportarten, die in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens eine Einschulung an eine EdS außerhalb Sachsen-Anhalts delegiert haben (Voraussetzung Kooperationsvertrag zwischen LFV und jeweiligem Bundesland)für den BSSA gilt:

  • eine Medaille bei Deutschen Meisterschaften für Quereinsteiger in allen Altersbereichen in den zurückliegenden zwei Jahren


für alle anderen Sportarten gilt:

  • mindestens eine Medaille in den zurückliegenden zwei Jahren bei Deutschen Jugendmeisterschaften (jede Sportart legt einmalig den Jugendbereich von maximal 6 Lebensjahren fest)
  • Nachweis sportartspezifischer lizenzierter Trainerinnen und Trainer